Baugenehmigungsverfahren

 

Im Baugenehmigungsverfahren geht es um die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben.

Insbesondere bei größeren Projekten ist die frühzeitige Hinzuziehung des Fachanwalts sinnvoll. Zur Vermeidung späterer (Verzögerungs-) Schäden ist schon die erste Antragstellung in Teamarbeit mit dem Architekturbüro zu entwickeln, um drohende Genehmigungshindernisse, aber auch im Raum stehende Nachbaranfechtungen auszuschließen. Wichtig ist die Wahl der richtigen Verfahrensart, abhängig von den zu gewärtigenden Hindernissen bei der Projektrealisierung:

  • Vorbescheids- oder Bauantragsverfahren?
  • wenn Vorbescheidsverfahren: Welche „einzelnen Fragen" muss bzw. sollte der Antragsteller zum Verfahrensgegenstand machen, welche nicht?
  • wenn Bauantragsverfahren: „Voll"-Genehmigungsverfahren, in Hamburg z.B. Baugenehmigung mit Konzentrationswirkung (§ 62 HBauO), vereinfachtes Verfahren oder verfahrensfreies Vorhaben, in einigen Bundesländern auch Anzeigeverfahren?

Aus der Perspektive des Bauherrn gleicht die Situation dem Schachspiel: Die richtige Eröffnung entscheidet über die Position im später womöglich unumgänglichen Widerspruchs- und Klageverfahren. Die sorgfältige Analyse des Machbaren beschleunigt Genehmigungsverfahren und vermeidet unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren. In solchen anschließenden Verfahren ist qualifizierte Rechtsvertretung angesichts der heutigen Verfahrenskomplexität in aller Regel unerlässlich.

 


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