Bauplanungsrecht
Die kommunale Bauleitplanung in den Flächenstaaten ist eingebunden in die überregionale Raumordnungs- und Regionalplanung. Weitere Schranken sind ihr - auch in den Stadtstaaten - durch die Fachplanung gezogen. Namentlich den naturschutzrechtlichen Planungen und artenschutzrechtlichen Schranken wächst eine immer größere Rolle zu.
Die klassischen zwei Ebenen der kommunalen Bauleitplanung, der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan, sind heute mannigfach aufgefächert. Der Flächennutzungsplan ist nicht mehr nur „Planung der Planung". Seine Darstellungen - wie schon die Festlegungen vorgelagerter Raumordnungspläne - schlagen unmittelbar auf die Vorhabengenehmigungsebene durch. Neben die staatliche Angebotsplanung tritt der im Konsens mit privaten Investoren abgestimmte, auf Durchführung angelegte „vorhabenbezogene" Bebauungsplan (public-private-partnership).
Die fortgeschrittene Verrechtlichung des Planungsprozesses macht qualifizierte rechtliche Beratung unerlässlich: "Jedem Bebauungsplan haftet irgendwo und irgendwie ein Rechtsfehler an, man muss nur lange genug suchen, dann findet man ihn." Die Aussage mag überspitzt erscheinen, entspricht aber in der Praxis einer immer häufigeren Erfahrung.
Die rechtssichere Bauleitplanung sowohl im Interesse der Kommune als auch des Investors / Grundstückseigentümers ist zur bedeutenden Aufgabe des spezialisierten Anwalts geworden. In Abstimmung mit Planungsbüros, politischen Gremien, Investoren und (Nachbar-) Grundstückseigentümern sind die konfligierenden Belange in Einklang zu bringen. Dem Umweltschutz kommt dabei eine ständig steigende Bedeutung zu. Der Rechtsanwalt muss sich mit den übrigen Projektbeteiligten als Mitglied eines Teams begreifen und die rechtlich beachtlichen Aspekte einbringen.
Die Sicherung künftiger Bauleitplanung durch Zurückstellung (§ 15 BauGB) und/oder Veränderungssperre (§ 14 BauGB) ist in jüngerer Zeit immer bedeutsamer geworden. Aufseiten der Kommune ist auf unanfechtbare Planungssicherung zu achten, die nicht an nicht beachteten Formalien oder Abwägungsfehlern scheitern darf. Für den Bauwilligen fungiert der Anwalt als Lotse durch die Irrungen und Wirrungen der Planungssicherungsinstrumente, um dem Vorhaben doch noch zum Erfolg zu verhelfen.