Philosophie

 

Qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung setzt voraus:

Analyse, Teamwork, Serviceorientierung und - daraus abgeleitet - die richtige Strategie.

Ausgangspunkt und Grundlage jeder Rechtsberatung ist die sorgfältige Analyse. Jeder Schachspieler weiß dieses: Die ersten zehn Züge entscheiden über Sieg oder Niederlage. Sie wollen deshalb sorgfältig überlegt sein.

Der rechtsgutachtlichen Beurteilung notwendig voraus geht die präzise Aufarbeitung und ggf. weitere Ermittlung des Sachverhalts. In den häufig komplexen verwaltungsrechtlichen Verfahren reicht dazu eine Besprechung allein mit dem Auftraggeber selten aus. Bei etwa schon anhängigen Verwaltungsverfahren sind nicht nur die dazu geführten behördlichen Sachakten hinzuzuziehen. Darüber hinaus sind bei den zuständigen Behörden oder sonstigen Dritten vorliegende andere Erkenntnisquellen, Gutachten etc. anzufordern.

Neben der erst danach möglichen rechtsgutachtlichen Prüfung geht es bei der Analyse um die Erkenntnis und Bewertung von Interessen („Widerstandslinien") nicht nur des Verfahrens- oder Verhandlungsgegners, sondern auch der eigenen Mandantschaft. Die präzise Rechts- und (!) wirtschaftliche Interessenanalyse ist Voraussetzung einer erfolgreichen Verhandlung - und ein gutes Verhandlungsergebnis hat gegenüber einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung schon einmal den Vorteil eines zeitnahen und in aller Regel kostengünstigeren Ergebnisses

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Analyse im vorstehenden Sinn ist ohne richtig verstandenes Teamwork nicht denkbar. Dabei ist nicht nur an das Team auf der juristischen Seite gedacht, wenn der sachbearbeitende Rechtsanwalt weitere Rechtsanwälte hinzuzieht oder mit dem Kollegen korrespondiert, der die Mandantschaft regelmäßig vertritt und seinerseits den Spezialisten hinzuzog. Zumindest ebenso wichtig ist die Bildung eines ad-hoc-Teams mit den übrigen Projektbeteiligten. Dazu rechnet in baurechtlichen Verfahren in aller Regel der Entwurfsverfasser / Architekt. Ebenso in das Team einzubinden sind sonstige technische Sachverständige und Gutachter, deren Mitwirkung in komplexen Verfahren mehr und mehr unentbehrlich wird. Dabei muss der Rechtsanwalt nicht (immer) die Führungsrolle, wohl aber die rechtliche Koordination übernehmen und den erforderlichen Informationsfluss gewährleisten.

Teamwork wiederum setzt als wesentliches Element Serviceorientierung voraus. Kompromisslose Dienstleitungsorientierung, unter anderem jederzeitige Erreichbarkeit, in jedem Fall aber kurzfristige Rückäußerung auf jede Anfrage, ist Grundlage für den Aufbau und den Erhalt vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit.

 

Neben allem anderen geht es um Kostentransparenz. Die mit der Rechtsverfolgung, ggf. einem gerichtlichen Verfahren mit mehreren beteiligten Rechtsanwälten verbundenen Kosten sind wirtschaftlich schon mit bestimmend für die Frage, ob man sich nach erster Vorberatung überhaupt für ein weiteres rechtliches Vorgehen entscheidet. Im weiteren Verlauf einer Projektentwicklung, einer sich länger hinziehenden Vertragsverhandlung oder eines gerichtlichen Verfahrens entscheiden die - weiteren - Kosten, ob die anwaltliche Vertretung wirtschaftlich „noch" Sinn macht. Dazu sind die Erfolgsaussichten, das wirtschaftlich erreichbare Ziel und die Höhe der Kosten zueinander ins Verhältnis zu setzen.
Lesen Sie zur Kostentransparenz hier mehr.

Schon die Analyse selbst darf nicht als statisch endgültiges und unverrückbares Ergebnis einer Rechtsprüfung missverstanden werden, an welcher im weiteren Verlauf eines Verfahrens unbeirrt festzuhalten wäre. Die aus ihr abzuleitende (Verhandlungs-, Verfahrens-) Strategie ist vielmehr ständig nachzujustieren bzw. anzupassen, abhängig von neueren rechtlichen Erkenntnissen oder tatsächlichen Änderungen. So unterscheidet sich beispielsweise das verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren grundsätzlich von einem Zivilprozess, bei dem es im Wesentlichen um die „richtige" oder „unrichtige" Bewertung eines historisch abgeschlossenen, vorbehaltlich einiger Beweiserhebung feststehenden Sachverhalts geht. Demgegenüber sind verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren oft ungleich komplexer. Auf der einen Seite kann die Antragstellerseite im Raum stehenden Genehmigungshindernissen durch Antragsänderung ausweichen. Auf der anderen Seite ändern Planungsträger, mitunter angestoßen von der Genehmigungsbehörde oder gar mit ihr identisch, während des anhängigen Genehmigungsverfahrens das geltende Recht. Das kann dann zur Folge haben, dass für die Genehmigungserteilung das neue und nicht mehr das alte - dem Antragsteller womöglich günstigere - Recht zurzeit der ersten Antragseinreichung gilt. Denkt man sich dann noch Instrumente der Planungssicherung (Veränderungssperre, Zurückstellung, raumordnungsrechtliche Untersagung) oder Interventionen Drittbeteiligter (Nachbarklagen, begleitet von einstweiligen Rechtsschutzverfahren) hinzu, sollte das allein hinreichender Beleg für die Notwendigkeit einer ständig anzupassenden Strategie sein: Bei zunehmender Komplexität des Rechts, nicht zuletzt befeuert durch eine mehr und mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung, fungiert der Rechtsanwalt als Lotse durch die Untiefen.

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